FAQ #IMPFEN

FAQ:

Wer kann sich impfen lassen?

In Deutschland können sich grundsätzlich alle Menschen ab dem 5. Lebensjahr gegen Covid-19 impfen lassen. Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen oder bestimmten Risikokonstellationen sollen aus gesundheitlichen Gründen allerdings nicht gegen das Corona-Virus geimpft werden.

Seit dem 17. Dezember sind 5- bis 11-Jährige in die Impfkampagne einbezogen. Der Kinder-Impfstoff von BioNTech/Pfizer wurde Ende November in der EU zugelassen. Die Impfung wird mit einer geringeren Dosis als bei Erwachsenen vorgenommen. Die Stiko empfiehlt die Impfungen für 5- bis 11-Jährige mit Vorerkrankungen und bei individuellem Wunsch von Kindern und Eltern nach ärztlicher Aufklärung.

Mit welchen Impfstoffen wird in Deutschland geimpft?

Wir bieten alle gängige Covid-19-Impfstoffe an, die derezit zur Verfügung stehen. Aktuell sind es: 

Comirnaty® von BioNTech/Pfizer.

Spikevax® von Moderna

Janssen® von Johnson & Johnson

Voraussichtlich wird ab Ende Februar auch Nuvaxovid® von Novavax verimpft werden können.

Wie viele Impfungen sind notwendig, um als „vollständig geimpft“ zu gelten?

Alle aktuell zur Verfügung stehenden Impfstoffe werden nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (Stiko) in zwei Dosen verabreicht. Am 15. Tag nach der 2. Impfung ist die Grundimmunisierung erreicht.

Auch Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft worden sind, müssen eine 2. Impfung erhalten, um als grundimmunisiert zu gelten. Aufgrund der hochansteckenden Omikron-Variante und dem verringerten Schutz, den der Impfstoff vor schweren Verläufen bietet, wird die 2. Impfung mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen.

Mit welchen Abständen sollen die Impfungen für die Grundimmunisierung vorgenommen werden?

Comirnaty® (BioNTech/Pfizer) im Abstand von 3 bis 6 Wochen 

Spikevax® (Moderna) im Abstand von 4 bis 6 Wochen 

Janssen® (Johnson & Johnson) nach 4 Wochen

Für welche Altersgruppen werden die Impfstoffe empfohlen?

Comirnaty® wird für Impffähige ab 5 Jahre empfohlen.

Spikevax® wird für Impffähige ab dem Alter von 30 Jahren empfohlen.

Janssen® wird für Impffähige ab dem Alter von 60 Jahren empfohlen (seit Mai 2021).

Wem wird eine Auffrischungsimpfung angeboten?

Die Stiko empfiehlt allen grundimmunisierten Personen ab 12 Jahren eine Auffrischungsimpfung. Erwachsene (Personen ab 18 Jahren) sollen 3 Monate nach der Grundimmunisierung „geboostert“ werden. Dazu ist eine einmalige Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (Comirnaty® oder Spikevax®) vorgesehen.

Auch Personen, die mit dem Impfstoff Vaxzevria® von AstraZeneca grundimmunisiert sind, können eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Vaxzevria® kommt seit Dezember 2021 in Deutschland nicht mehr zum Einsatz.

Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren wird eine Boosterung mit Comirnaty 3 bis 6 Monate nach der Grundimmunisierung empfohlen.

Als „geboostert“ gilt man ab dem Tag der Auffrischungsimpfung (3. Impfung/“Boosterung“). 

Ziel der Auffrischungskampagne ist es, schwere Krankheitsverläufe zu verhindern und die Verbreitung der Infektionen einzudämmen.

Ich bin mit Johnson & Johnson geimpft. Was gilt für mich?

Bisher: Um eine Grundimmunisierung zu erhalten, genügte bisher eine einmalige Impfung mit Johnson & Johnson. Jede weitere Folgeimpfung galt als Auffrischungsimpfung („Booster“) und war nach 14 Tagen Wartezeit gültig.

Mittlerweile benötigt in Deutschland jede Person, die erstmalig mit Johnson & Johnson geimpft wurde, eine zweite Impfung, um nach den Regelungen der Coronavirus-Einreiseverordnung und der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung den Impfnachweis zu erreichen. Erst jede weitere Impfung wird in Deutschland als Auffrischungsimpfung („Booster“) gezählt. Um eine Auffrischungsimpfung in Deutschland nachweisen zu können, werden demnach auch bei Johnson & Johnson drei Impfungen benötigt. Die Auffrischungsimpfung ist ohne Wartezeit sofort gültig.

Ab wann kann ich meine Auffrischungsimpfung (3. Impfung) erhalten?

Es sollte zwischen Grundimmunisierung (mittlerweile werden in Deutschland dafür zwei Impfungen benötigt) und Auffrischungsimpfung unterschieden werden. Eine Auffrischungsimpfung nach zwei Impfungen mit J&J oder einer Impfung mit J&J und einer weiteren Impfung mit einem mRNA-Impfstoff kann erfolgen, wenn die Grundimmunisierung mindestens drei Monate zurückliegt. 

Wie lange gilt man als genesen?

Seit 15.01.2022 gilt: Die Dauer des Genesenenstatus wurde von 6 Monate auf 3 Monate reduziert. Als genesen gilt man vom 29. bis zum 90. Tag nach einem positivem PCR-Test. Hintergrund der Regelungen ist der Gesundheitsschutz: Wissenschaftliche Studien zeigen, dass man nach einer Genesung von einer Corona-Erkrankung nicht so lange vor einer Infektion mit der Omikron-Virusvariante geschützt ist wie zuvor bei anderen Varianten. 

Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen. Die Vorgaben gelten für alle Genesenennachweise, auch bereits ausgestellte Nachweise.

Genesene Personen gelten dauerhaft als vollständig geimpft:

wenn eine einzelne Impfdosis nach der Infektion, die mit einem positiven PCR-Test nachgewiesen ist, verabreicht wurde. Der Status "vollständig geimpft" gilt ab dem Tag der Impfung.

wenn nach Erhalt einer einzelnen Impfstoffdosis eine Infektion durchgemacht worden ist und dazu ein positives PCR-Testergebnis vorliegt. Der Status „vollständig geimpft“ gilt ab dem 29. Tag nach Abnahme des positiven Tests.

Wer haftet, wenn es zu gesundheitlichen Schäden durch die Impfung kommt?

Im Infektionsschutzgesetz ist klargestellt, dass für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit Schutzimpfungen eingetreten sind, die auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung seit dem 27. Dezember 2020 vorgenommen wurden, bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Dieser Anspruch besteht unabhängig von den öffentlichen Empfehlungen der Landesbehörden.

Wann treten die bekannten Nebenwirkungen auf?

Man muss unterscheiden zwischen Impfreaktionen und Nebenwirkungen. Impfreaktionen treten direkt im Anschluss an eine Impfung auf und dauern zumeist nur einen Tag. Sie sind Zeichen einer Immunreaktion des Körpers und deshalb unbedenklich. Wer mit vier bis 16 Tagen Abstand zur Impfung allerdings Nebenwirkungen feststellt, sollte ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Nebenwirkungen können auch beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) unter www.nebenwirkungen.bund.de gemeldet werden. Dort werden sie analysiert und bewertet.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Tierärztin, Ihren Tierarzt oder in Ihrer Apotheke.

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